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Verzollung der Modellbahn

Einleitung: Temporäre Ausfuhr von Waren

Bei der Teilnahme an einem Modellbahntreffen ausserhalb der Schweiz wird mit der Modellbahn die CH-EU-Grenze überquert. Dabei handelt es sich um die temporäre Ausfuhr von Waren. Die folgende Betrachtung gilt sinngemäss auch für die Teilnahme einer Modellbahn aus der EU an einem Treffen in der Schweiz.

Bei der Einfuhr von Waren erhebt der Zoll grundsätzlich die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer. Von den Abgaben befreit sind persönliche Einkäufe im Rahmen der jeweiligen Freibeträge sowie Gebrauchsgüter, die nur temporär ausgeführt werden, z.B. Warenmuster, Berufsmaterial, Messe- und Ausstellungsgut, Berufs- und Sportausrüstung.

Es geht also darum, dem Zoll nachzuweisen,

  • (bei der Ausfuhr)
    dass ich die mitgeführten Waren wieder einführen werde

  • (bei der Wiedereinfuhr)
    dass ich die mitgeführten Waren bereits ausgeführt habe.

 

Grundlage: Carnet ATA

Das internationale Standardverfahren für die temporäre Ausfuhr von Gebrauchsgütern ist das "Carnet ATA" (Admission Temporaire / Temporary Admission). Dies ist ein Zollpassierschein, der im Rahmen der Gültigkeit des Dokuments und der darin enthaltenen Angaben den abgabefreien Grenzübertritt der deklarierten Güter gewährleistet (bei Bedarf auch mehrmals). Und vor allem ist die Abfertigung auch bei geschlossenem Warenzoll (z.B. Sonntag nachts) möglich!

Das Carnet ATA wird in der Schweiz von den Handelskammern herausgegeben. Die Gebühr beträgt rund CHF 100.- Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von rund 20% des deklarierten Wertes fällig, die nach der Rückgabe des Carnet ATA zurückerstattet wird.

Mehr Info von der Eidgenössischen Bundesverwaltung
Mehr Info von der Zürcher Handelskammer

Bei der Erstellung des Carnet ATA wird detailliert eingetragen, auf welche Güter sich das Carnet bezieht. Dazu können auch Zusatzblätter (Inventarlisten) verwendet werden. Nach der Beglaubigung durch die Handelskammer sind Hinzufügungen nicht mehr gestattet. Einzelne Gegenstände, die nun doch nicht transportiert werden, können jedoch gestrichen werden.

Das Carnet ATA besteht im einfachsten Fall aus fünf gleichen Teilen: Hauptdokument, Ausfuhrdokument, Einfuhrdokument, Wiederausfuhrdokument, Wiedereinfuhrdokument. Dazu kommen noch Transitdokumente, falls erforderlich, und weitere Aus-/Ein-/Wiederaus-/Wiedereinfuhrpapiere, falls erforderlich. Vor dem ersten Grenzübertritt muss das Carnet von einem Zollamt in Kraft gesetzt werden. Bei jedem Grenzübertritt wird das Carnet diesseits und jenseits der Grenze abgefertigt (gestempelt) und die Zollbeamten erhalten je ein Dokument zu ihren Akten. Nach dem letzten Grenzübertritt wird das Hauptdokument der Handelskammer zur Löschung zurückgegeben. Darauf wird die Kaution zurückerstattet.

Mit einem Carnet ATA habe ich für spur-N-schweiz vier Kleintransporter voll Modellbahnmaterial problemlos über die Grenze und zurück gebracht.

 

Vereinfachtes Verfahren: Inventarliste

Bei einem Wert von, sagen wir, bis CHF 1000 ist überhaupt kein Papier erforderlich. Der Grenzwert hängt allerdings auch vom Ermessen des Zollbeamten ab. Und 1000.- sind schnell überschritten.

Daher verfahre ich anders, wenn ich "nur" mit meinem Material unterwegs bin: Ich erstelle die Inventarliste wie für das Carnet ATA, besorge mir aber kein Carnet ATA. Stattdessen fahre ich mit der Inventarliste zum Zoll. Wiederum wird bei Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr abgefertigt. Es ist wiederum der gleiche Ablauf für die temporäre Ausfuhr von Waren, aber ohne Carnet ATA. Die Gebühren wären bald höher als die Kaution. Das lohnt sich nicht.

Je nach Höhe des deklarierten Wertes bzw. nach Ermessen des Zollbeamten ist bei der Einfuhr ins Ausland eine Kaution in Höhe der mutmasslichen Einfuhrumsatzsteuer fällig (D: 20%). Diese muss an Ort und Stelle bezahlt werden. Also genügend Bares mitnehmen oder darauf hoffen, dass man die Kaution per Plastikkarte bezahlen kann! (Tipp: Zollamt rechtzeitig vorher anrufen und fragen.) Die Kaution wird vom Zollamt bei der Wiederausfuhr zurückerstattet.

Tipp: Transit vermeiden. Also Einfuhr nach Deutschland nicht über Österreich, sondern via Basel oder Thayngen oder Kreuzlingen.

 

Wie wird das Material bewertet?

Grundsätzlich hat die Höhe des Inventarwertes nur Einfluss auf die Höhe der Kaution. Der Bewertungsmassstab ist also im Grunde zweitrangig. Er muss jedoch eine reale Grundlage haben. Vier Transporter voll Material und ein Wert von CHF 1.- funktioniert nicht. Die Zollbeamten sind nicht auf den Kopf gefallen.

Die Angabe des aktuellen Neupreises ist in der Regel ebenso weit weg von der Realität, da das Material (Anlage, Rollmaterial, Werkzeug) meist mehr oder weniger starke Gebrauchsspuren aufweist.

Gute Erfahrungen habe ich gemacht, wenn ich mich gefragt habe, was für den Gegenstand xy ein (pessimistischer) Verkaufspreis auf Ebay wäre. Das ist der zur Zeit effektiv erzielbare Handelswert. Und genau den interessiert das Zollamt.

 

Beispiel: Inventarliste

Mit der folgenden vierseitigen Inventarliste habe ich ein Doppelmodul und drei Züge an die GermaNTRAK Jamboree transportiert.

Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
- Gegenstand der Inventarliste?
- Wie heisst die Veranstaltung und wo findet sie statt?
- Wer ist der Eigentümer / Besitzer / Betreiber?
- Wer ist der Vertreter gegenüber dem Zoll? (falls abweichend)
- Zusammenfassung Module mit Kurzbeschreibung und Wert
- Zusammenfassung Werkzeug mit Kurzbeschreibung und Wert
- Zusammenfassung Rollmaterial mit Kurzbeschreibung und Wert
- Gesamtbetrag
- Felder für die Zollstempel für Aus-/Ein-/Wiederaus-/Wiedereinfuhr

Inventarliste Seite 1

Das Detailblatt Module enthält eine mehr oder weniger klar nachvollziehbare Beschreibung der einzelnen Module.

Inventarliste Seite 2

Das Detailblatt Werkzeug enthält eine mehr oder weniger klar nachvollziehbare Beschreibung des Werkzeugs.

Inventarliste Seite 3

Das Detailblatt Rollmaterial enthält eine mehr oder weniger klar nachvollziehbare Liste des Rollmaterials. Ich habe auch die Art der Verpackung angegeben. Nach meiner Erfahrung versteckt sich beim Rollmaterial ein grosser Teil des Gesamtwertes. Deshalb ist Rollmaterial in Originalverpackung (OVP) dem Zoll grundsätzlich suspekt. Trotzdem ist es für mich die mit Abstand beste Verpackung zum Transport.

Beachte: Die Krokodillok hatte ich zu Hause vergessen. Darum habe ich die Zeile vor der Ausreise durchgestrichen.

Inventarliste Seite 4

 

Schlusswort

Die Teilnahme an einem Treffen im Ausland (temporäre Ausfuhr von Modellbahnmaterial) ist nicht schwierig, wenn man sich sauber vorbereitet. Hilfreich ist auch, wenn man die internationalen Zollabkommen und Standardverfahren ein wenig kennt, auch dann wenn man sie kaum je benötigt. Deshalb habe ich im oberen Teil dieser Seite das Carnet ATA relativ ausführlich behandelt.

 


Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Die Anwendung der hier beschriebenen Verfahren erfolgt auf eigenes Risiko!


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